Neues Angebot: FAQ zu Oberstufen-Modellen im Kt. BE

Lokale Verankerung der Schule in einer Stadt

Im Berner Volksschulgesetz steht: „Die Schulkommissionen sorgen für die Verankerung der Schulen in der Gemeinde.“ (VSG Art. 35 Abs. 2 Bst. b) Dies ist eine der wenigen Aufgaben, die im Gesetz von 2008 noch klar den Schulkommissionen zugewiesen werden. Und sie führt immer wieder zu Missverständnissen und langen Diskussionen, weil nirgends genau definiert ist, was damit gemeint ist. In diesem Beitrag möchte ich darlegen, wie diese Aussage verstanden und speziell in grossen Gemeinden/Städten umgesetzt werden kann.

Ich gehe davon aus, dass die "Verankerung in der Gemeinde" eigentlich auf die Verankerung der Schule im Lokalen und in der lokalen Gemeinschaft abzielt. Um die Formulierung "Verankerung in der Gemeinde" für städtische Grössenordnungen zu analysieren, muss man deshalb zwei Ebenen einbeziehen: Die Stadt (also die gesamte Gemeinde) und das Quartier bzw. der Schulkreis. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Gesetzgeberin mit "Gemeinde" im Fall von Städten konsequent nur die Gesamtgemeinde meint. Mit reiner Gesetzesauslegung ist uns hier sowieso nicht geholfen. Es geht vielmehr darum, zu analysieren, welche Aufgaben die Schulkommissionen für die Schulen sinnvollerweise übernehmen sollen. Und das ist die "Verankerung im Lokalen".

Ziel muss es sein, zu verhindern, dass die Schulen "abheben" und von der lokalen Bevölkerung (speziell von den Eltern der Schulkinder) nicht mehr als ihre Schule wahrgenommen werden. Insofern geht es um eine feste Verbindung wie bei einem Gasballon mit einem Anker am Boden um zu verhindern, dass dieser abhebt. Dies muss auf beiden Ebenen sichergestellt werden. Am Beispiel der Schule in Bümpliz, einem Quartier der Stadt Bern: Die Bümplizer Schulen müssen sowohl "Stadtberner Schulen" bleiben wie auch "Bümplizer Schulen".

Die gesamtstädtische Sicht sollte durch eine Instanz/ein Gremium abgedeckt werden, das den Überblick über alle Schulkreise hat und kompetent ist, gewisse Entscheide einheitlich für die ganze Stadt zu fällen. Die zweite Ebene, die lokale Perspektive der Quartiere auf ihre Schulen ist deutlich schwieriger einzubeziehen.

Was bringt eine lokale Verankerung?

Die Wirkung von Schule und Unterricht hängt unter anderem stark davon ab, wie gut das Schulprofil auf die lokalen Verhältnisse passt. Das Ziel muss es sein, dass Bürger_innen und Eltern die lokale Schule als „unsere Schule“ anschauen. Denn die Schule ist darauf angewiesen, dass die Bürger_innen und vor allem auch die Eltern sie unterstützen und ihre Mission mittragen. Kontraproduktiv ist es, wenn das Gefühl aufkommt, dass in der Schule losgelöst von den Leuten regiert wird. Im schlimmsten Fall verweigern Bürger_innen und Eltern ihre Unterstützung und opponieren, weil sie die Schule als vom Staat bereitgestellte Schule sehen, in der ihre Perspektive nicht wahrgenommen wird.

Die Wichtigkeit der lokalen Verankerung für eine gute Schule ist damit hoch. Deshalb sollte das Schulprofil auf die lokalen Gegebenheiten, Lebensarten, Stile und allenfalls gar Ideologien des Standorts/Quartiers bzw. der Gemeinde angepasst sein oder mindestens darauf reagieren.

Gleichzeitig müssen die Schulen auch professionell und pädagogisch/inhaltlich auf dem neusten Stand sein. Dies zu garantieren, ist in der Schweiz jeweils die Aufgabe der Kantone in Verbindung mit den lokalen Schulleitungen. Bei der lokalen Verankerung geht es nicht um diesen Bereich, sondern eher um einen "Stil" oder um "Charakteristiken" von Schulen. Beispielsweise gibt der Kanton Bern den Gemeinden 5 mögliche Organisationsmodelle für die Oberstufe vor. Damit steckt er den pädagogisch-professionellen Rahmen für die Gemeinden ab. Wie weit die Gemeinde bzw. die lokale Gemeinschaft bei der Mischung der herkömmlichen Jahrgangs- und Niveauklassen gehen will, bleibt ihr überlassen. In Bümpliz mag ein stark gemischtes System ideal sein, während im Kirchenfeld vielleicht alte Eliten auf eine Stratifizierung bereits in der Oberstufe schwören.

Wer kann für die lokale Verankerung sorgen?

Gemäss Art. 34 Abs. 3 des Volksschulgesetzes dürfen die Gemeinden im Kanton Bern sich selber organisieren und die Zuständigkeiten für die im Gesetz der Schulkommissionen zugeteilten Aufgaben an andere Gremien übertragen. Die Stadt Bern ist hier also frei, wie sie das organisieren will. Dies gilt auch für die Aufgabe der lokalen Verankerung.

Im Folgenden wird unterschieden zwischen der Aufgabe, die Verankerung der Schulen im Lokalen sicherzustellen, und dem Einbringen der lokalen Perspektive. Es muss nicht zwingend beides von der gleichen Instanz geleistet werden. Eine Instanz kann für die lokale Verankerung verantwortlich sein, ohne die Quartierperspektive selber einbringen zu können. Sie kann diese Perspektive auch bei anderen Instanzen aktiv einholen.

Im Zusammenhang mit einer Strukturreform ist auch zu definieren, welche Einheiten als "Quartier" oder als "lokal" zusammengefasst werden. Die Schulkreise in Bern umfassen heute je nach Definition des Begriffs verschiedene Quartiere.

Welche Geschäfte bedürfen einer lokalen Verankerung?

Viele Geschäfte der Schulen bedürfen einer Verankerung im Lokalen. Der Einbezug der lokalen Perspektive ist dann nötig, wenn es zum Thema allenfalls eine breit geteilte Haltung im Quartier gibt, die sich von anderen Quartieren unterscheidet. Im Folgenden eine nicht abschliessend gemeinte Liste:

  • Modelle Schuleingangsstufe & Oberstufe
  • Schulinfrastruktur (Schulhäuser, Turnhallen, Tagesschulräumlichkeiten usw.)
  • Schulfeste
  • Lager-Angebot
  • Spezialprojekte mit Involvierung Quartier
  • Berufswahlwochen
  • Ordnung und Disziplin im Schulhaus und ums Schulhaus herum
  • Finanzielle Beiträge der Eltern an Lager, Projekte usw.
  • Angebot der Schule
  • Projekt Ganztagesschule
  • Blockzeiten, Unterrichtszeiten, grauer Stundenplan / Rasterstundenplan
  • Schulkreisgrenzen, Folgen für Schulwege
  • Verkehrssicherheit rund um die Schule, Schulwegsicherheit
  • Quartierspezifische Probleme, bei denen die Schule zur Lösung beitragen kann
  • Benützung Sport-/Pausenplätze ausserhalb der Unterrichtszeiten
  • Nützliche Kontakte zu lokalen Organisationen und Unternehmen
  • Tagesschule/Kinderbetreuung

Wie kann die lokale Perspektive eingeholt werden?

Elternräte

Die Eltern sind gemäss VSG Art. 31 regelmässig unter anderem über wichtige Geschehnisse und Vorhaben im Zusammenhang mit dem Unterricht und dem Schulbetrieb zu informieren. Sie müssen zudem auf ihr Verlangen durch die betreffenden Lehrkräfte, die Schulleitung oder die Schulkommission angehört und beraten werden. In der Stadt Bern sind für die Elternmitwirkung unter anderem Elternräte vorgesehen.

Die Eltern wohnen allesamt im Quartier und bringen damit die Quartierperspektive grundsätzlich mit. Aber sie bilden nur einen kleinen Teil der Quartierbevölkerung ab. Sie haben einen sehr spezifischen Blick, der vom Schulbesuch ihrer Kinder geprägt ist. Damit können sie z. B. die Perspektive von Jugendlichen, Kinderlosen und älteren Menschen nicht einbringen. Durch ihre Fokussierung auf den Schulbesuch ihrer Kinder können die Eltern allerdings in vielen Geschäften der Schule einen Teil der Quartierperspektive einbringen. Dies vor allem bei Geschäften, die Eltern und ihre Schulkinder betreffen. Beispielsweise die Modelle der Schuleingangsstufe bzw. der Oberstufe, die Schulkreisgrenzen/Schulwege, die Tagesschule, das Angebot der Schule. Ein Beispiel aus dem Berner Nordquartier zeigt, wie die Eltern auch für pädagogische Vorhaben unterstützend einbezogen werden können: Elternratsmitglieder werden aufgefordert, in ihrem lokalen Betrieb abzuklären, ob für ein Berufswahlprojekt der Schule Schnupperstellen angeboten werden können. Damit findet auch eine sinnvolle Verankerung mit der lokalen Wirtschaft statt.

Das in der Stadt Bern bestehende Elternrats-System ist aber nicht repräsentativ aufgebaut. Das heisst, Elternräte bzw. Kreis-Elternräte sind nicht in der Lage, „die Sicht aller Eltern“ zu vertreten. Dazu wären umfangreiche Konsultationsverfahren nötig. Zudem müssten die Elternräte konsequent gemäss demokratischen Verfahren aufgebaut und geführt werden.

Elternräte und Kreiselternräte können in Geschäften die Elternperspektive allgemein einbringen (z. B. darauf hinweisen, dass eine Information für Eltern wichtig ist), aber sie können dies nicht in einer repräsentativen Weise tun. Eine Anhörung der Elternräte/Kreis-Elternräte zu bestimmten Geschäften kann aus diesen Gründen sehr sinnvoll sein, aber nicht die Einholung der Quartierperspektive vollständig ersetzen.

lokale Schulkommissionen

Im heutigen System sind die Kreis-Schulkommissionen sowohl für die Führung/Aufsicht der Schulleitungen wie auch für die Verankerung im Lokalen zuständig. Aber auch hier können wir nicht von einer konsequent repräsentativen Quartierperspektive sprechen, da Schulkommissionsmitglieder das Quartier nicht zwingend kennen müssen (nicht einmal da wohnen müssen). Weil sie durch den Stadtrat gewählt/bestätigt werden und weil die Parteien sich absprechen, um für die Quartiere einigermassen passende Partei-/Personenkonstellationen herzustellen, haben die Schulkommissionen in den Augen der Quartierbevölkerung wahrscheinlich trotzdem eine relativ grosse Legitimität.

Im heutigen System sind damit die Aufgabe der Verankerung im Quartier und das Einbringen der Quartierperspektive bei der gleichen Instanz angesiedelt.

Quartierorganisationen

Die Quartierorganisationen/-kommissionen werden von der Stadt Bern unterstützt und in vielen Projekten exakt für diese Einholung der Quartierperspektive genutzt. Die Direktionen können sich direkt bei den Quartierorganisationen melden und ihnen Projekte zur Rückmeldung vorlegen.

Diese Funktion könnten die Quartierorganisationen allenfalls auch in Schulbelangen übernehmen. Gerade bei einem Modell, das auf eine einzige städtische Schulkommission setzt, könnte die Quartierperspektive via diese Quartierorganisationen eingeholt werden. Ebenso bei einem Modell, das die Schulleitungen in die Stadtverwaltung eingliedert (ohne Schulkommission). Gegenüber neu zu schaffenden "Spiegelgruppen" oder ähnlichen Gremien hätte diese Variante einige Vorteile: Die Gremien bestehen bereits und kennen die Aufgabe. Die Quartierorganisationen würden dadurch zusätzlich gestärkt. Es werden keine neuen Gremien ohne Entscheidungskompetenzen geschaffen, deren Sitze schwierig zu besetzen sind.

Fazit

Die lokale Verankerung wird nicht nur politisch von vielen Parteien gefordert, sie hat auch für die Schule hohe Wichtigkeit. Denn die Schule und der Unterricht profitiert davon, dass die Bürger_innen und Eltern sie als ihre Schule verstehen und unterstützen. Dies ist ein Merkmal der Schweizer Schulorganisation, das möglichst geschützt werden sollte. Deshalb sollte der Einbezug der lokalen Perspektive auch nicht nur an die Schulleitungen delegiert, sondern von den entscheidbefugten Gremien systematisch vollzogen werden. Dies kann und sollte sowohl ad-hoc in Bezug auf aktuelle Geschäfte erfolgen (z. B. als eigener Standardabschnitt „Sicht des Quartiers“ in Berichten/Anträgen) wie auch systematisch (z. B. stehendes Traktandum, Besuche der Quartiergremien durch die Entscheidbefugten).

Die entscheidbefugten Gremien müssen die Quartierperspektive systematisch einbeziehen, aber sie müssen sie nicht unbedingt selber einbringen können.

4. Juni 2018, Markus Heinzer